Krypto, Aktien, ETFs, Sparpläne für € 0,-

Jetzt € 25,- Gratis-Aktie holen

Steuern auf Wertpapiere in Österreich: So werden Investitionen & Trades versteuert

Autor
Martin

Zuletzt Aktualisiert: 10. Februar 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Gewinne aus Investition aber auch Derivate (Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds, CFDs, Optionen, Swaps, ...) wird in Österreich der KESt.-Steuersatz von 27,5 % angesetzt
  • Auf Spekulationen mit Devise/Forex ( ohne Derivat) und auf P2P-Gewinne kommt der persönliche Einkommenssteuersatz (25 % - 55 %) zum Tragen.
  • Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn diese > 1 Jahr nicht verkauft oder getauscht worden sind und zum Altbestand (Kauf vor 28.02.2021) gehören. Alle Neuerungen mit 2022 sind weiter unten erläutert). Ansonsten wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz bzw. 27.,5% wie andere Wertpapiere versteuert.
  • Gewinne und Verluste des gleichen Finanzprodukts innerhalb eines Kalenderjahres können gegengerechnet werden.
  • Bei in Österreich ansässigen Brokern & Banken wird die KESt. automatisch abgeführt. Bei manueller Abfuhr bei Auslandsdepots gelten die Deadlines (Folgejahr) 30.04. in Papierform und 30.06. wenn es über FinanzOnline erledigt wird.
  • Order- & Depotgebühren schmälern den Gewinn, den KESt.-Betrag jedoch leider NICHT.
Finanzprodukt
Steuersatz
Kommentar
Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds, Dividenden, Zertifikate, CFDs, Futures, Optionen, Swaps, verbriefte Derivate
27,5 %
Wird bei Banken & Brokern mit Sitz in Österreich automatisch abgeführt. In diesen Fällen meist keine Handlung seitens des Anlegers notwendig.
Forex (ohne Derivat), P2P-Kredite, Crowdinvesting
Persönlicher Einkommenssteuersatz (25 % - 55 %)
Spekulationsgewinne werden vom Gesetzgeber nicht als Kapitalerträge eingestuft und fallen zur Einkommenssteuer.
Kryptowährungen (zB. Bitcoin)
Steuerfrei bei Haltedauer von > 1 Jahr. Bei Verkauf unter einer Haltedauer von 1 Jahr fällt der persönlicher Einkommenssteuersatz (25 % - 55 %) an.
Achtung! Durch die neue Steuerreform (ÖVP, Grüne) ändert sich die Lage folgendermaßen: Altbestand (alles bis 28.02.2021 gekauft) kann nach 1 Jahr steuerfrei verkauft werden. Alles danach ist Neubestand (Kauf ab 01.03.2021). Bei Neubestand gilt: Bei Verkauf ab 28.02.2022 fallen 27,5% auf Gewinne an. Im Zeitraum dazwischen gelten die alten Regeln wie oben beschrieben.
Achtung! AB 01.03.2021 bzw. 01.03.2022 gelten neue Regeln! Erfreulich ist, dass ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen dann keinen steuerpflichtigen Vorgang mehr darstellt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberater sind und diese auch nicht ersetzen können. Es kann somit keine Haftung für die vorliegenden Informationen übernommen werden.

Kapitalertragssteuer, Einkommenssteuersatz und Spekulationsfrist

Man möchte meinen, dass jegliche Investitionen und Trades auf die gleiche Art und Weise versteuert werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Welche Steuer und somit auch welcher Steuersatz auf Gewinne fällig wird, ist vom jeweiligen Finanzprodukt abhängig.

Aktien, ETFs, CFDs und andere Derivate (zB. Futures), Fonds, Dividenden, ) Optionen, Swaps, Optionsscheine und Zertifikate: 27,5 % (KESt.)

Die sogenannte “Kapitalertragssteuer” von 27,5 % wird auf Gewinne aus Investitionen verrechnet. Als Investition werden Wertpapier gesehen, die normalerweise mit einer langen Haltedauer einhergehen. Dazu zählen Aktien, ETFs, Fonds, CFDs, verbriefte Derivate, Optionen, Swaps, Optionsscheine und Zertifikate.

Forex und P2P-Kredite: Persönlicher Steuersatz (25 – 55 %)

Da typisches Trading aus Sicht des Gesetzgebers in den rein spekulativen Bereich fällt, werden Gewinne aus Finanzprodukten von Forex aber auch P2P-Krediten mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz, welcher zwischen 25 % und 55 % liegt, versteuert und es daher keinen fixen Steuersatz gibt. Beim persönlichen Einkommenssteuersatz wird das gesamte Einkommen eines Jahres in einen Topf geworfen und daraus der zu zahlende Steuersatz abgeleitet:

Einkommenshöhe (Kalenderjahr)
Steuersatz
Unter € 11.000
0,00 %
€ 11.000 bis € 18.000
25,00 %
€ 18.000 bis € 31.000
35,00 %
€ 31.000 bis € 60.000
42,00 %
€ 60.000 bis € 90.000
48,00 %
€ 90.000 bis € 1.000.000
50,00 %
Ab € 1.000.000
55,00 % (Bis 2020, danach 50 %)
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991701.html

Kryptowährungen: Persönlicher Steuersatz (25 – 55 %) mit Spekulationsfrist

Achtung! Ab 01.03.2021 (Ja, die Steuerreform gilt leider rückwirkend) bzw. 01.03.2022 ändert sich die Lage (siehe Tabelle oben)!

Für Kryptowährungen gelten aktuell noch Sonderregelungen. Da Bitcoin & Co. aktuell nicht als Währung gilt, wird es als “unkörperliches  Wirtschaftsgut” eingestuft.

Werden Kryptowährungen mehr als 1 Jahr lang gehalten, sind Gewinne bei Veräußerung steuerfrei. Findet ein frühzeitiger Verkauf statt, kommt der persönliche Einkommenssteuersatz nach § 27a Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG.) zum Tragen und beträgt zwischen 25 % und 55 %.

Es ist davon auszugehen, dass Kryptowährungen eines Tages unter die KeSt fallen werden. Eine derartige Änderung des Steuergesetzes ist jedoch aktuell noch nicht in Sicht.

Achtung: Nicht nur ein Verkauf der Kryptowährung in Euro, sondern auch der Tausch/Verkauf zwischen zwei Kryptowährungen werden besteuert. Wenn Sie also beispielsweise Ihre Bitcoins in Ethereum tauschen und dabei Gewinn machen, ist dies ein steuerpflichtiger Vorgang.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Besonderheit bei Nicht-MeldeFonds/ETFs und thesaurierenden ETFs​

Steuer
BESONDERHEIT
Therausierende ETFs
27,5 % KESt. auf alles (Gewinne & Dividende)
60 % der Substanzgewinne (Dividende & Zinsen) werden sofort versteuert, die verbleibenden 40 % bei Verkauf.
Leichter Steuervorteil.
Ausschüttende ETFs
27,5 % KESt. auf alles (Gewinne & Dividende)
Keine
MeldeFonds/ETFs
27,5 %
Keine
Nicht-MeldeFonds/ETFs
27,5 % auf 90% der jährlichen Kursgewinne bzw. mindestens auf 10 % des ETF-Wertes.
Steuerlich benachteiligt.

Auf die Problematik bzw. Steuer-Besonderheiten bei sogenannten “NichtMeldeFonds” sowie thesaurierenden ETFs sind wir im Detail bereits an dieser Stelle eingegangen.

Deshalb nur ein Kurzüberblick mit den wichtigsten Details:

  • Bei thesaurierenden ETFs (Ausschüttungen werden reinvestiert), welche Dividenden oder Zinsen abwerfen, werden 60 % dieser sogenannten “Substanzgewinne” sofort mit dem üblichen KESt.-Satz von 27,5 % versteuert. Die restlichen 40 % davon, sobald Sie den ETF verkaufen. Somit kann ein leichter Steuervorteil ggü. ausschüttenden ETFs erzielt werden, da die Zinserträge höher sein können.
  • Es  gibt Melde- und Nicht-Melde-Fonds bzw. ETFs. Beide Fonds-Arten können aus dem In- oder Ausland kommen. Beim NichtMeldeFonds erfolgt jedoch keine automatische Meldung der Gewinne. In diesem Fall werden 90 % der Kursgewinne, mindestens jedoch 10 % des gesamten Fondswertes am Ende des Kalenderjahres versteuert. Grundsätzlich sind die meisten Fonds aber MeldeFonds und daher steuerlich einfach zu handhaben.

KESt.-Erhöhung auf 27,5 %

Der aktuell gültige KESt.-Steuersatz von 27,5 % war nicht immer so hoch und wurde erst mit 01.01.2016 eingeführt. Der alte Steuersatz von 25,00 % gilt seit diesem Tag nur für Einkünfte aus Geldanlagen und nicht verbrieften Forderungen bei Kreditinstituten.

Bei der Erhöhung der KESt. gibt es allerdings keine Sonderbestimmungen bezüglich Alt- und Neubestand. Jede Veräußerung seit dem 01. Januar 2016 wird bereits mit dem neuen KESt.-Steuersatz von 27,5 % versteuert.

Quelle: https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/financial-services/artikel/erhoehung-kest-2016.html#l

Steuern fallen nur auf Gewinne an

Anfänger stellen sich oft die Frage, was denn bei einem Verkauf eines Wertpapiers, welches unter die Kapitalertragssteuer fällt, tatsächlich versteuert wird. Wichtig ist es klarzustellen, dass Steuer immer nur für Gewinne abgezogen werden.

Dazu ein Beispiel:

Ein österreichischer Anleger kauft 1 Aktie für € 100,00. Der Kurs steigt auf € 101,00 und der Anleger verkauft. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

  • Der Gewinn beträgt € 1,00
  • 27,5 % von € 1,00 sind € 0,275 Cent
  • Der Anleger schuldet dem Finanzamt in diesem Beispiel somit € 0,275 Cent

Wenn Sie keinen Gewinn oder sogar Verlust gemacht haben, fällt keine Steuer an.

Verluste und Gewinne werden gegengerechnet

Innerhalb 1 Kalenderjahres (01.01. – 31.12.) können Gewinne und Verluste zwischen Finanzprodukte der gleichen Gattung gegengerechnet werden.

Das bedeutet im Klartext: Sollten Sie mit der Aktie von Unternehmen A einen realisierten Gewinn von € 500,00 erzielen, machen im gleichen Jahr aber realisierten Verlust mit einer anderen Aktie von Unternehmen B von € 600,00, ergibt dies unterm Strich einen Verlust von € 100,00. In diesem Beispiel würde also keine Steuer anfallen.

Was Sie allerdings nicht machen können, ist die realisierten Verluste ins nächste Kalenderjahr mitzunehmen.

KESt.-Abfuhr bei Brokern aus dem Ausland

Wenn Sie Ihr Depot bei einem Online Broker aus dem Ausland haben, müssen Sie die Kapitalertragssteuer dafür selbständig an das Finanzamt abführen. Die Deadlines dafür sind:

  • Bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres in Papierform
  • Bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres über FinanzOnline

Um die KESt. überhaupt zahlen zu können, müssen Sie in FinanzOnline über das Formular “Verf24” einen Erklärungswechsel vornehmen. Anschließend können Sie im Formular E1 – Beilage E1KV Ihre Wertpapier-Gewinne eintragen.

Da es nicht ganz unkompliziert ist, werden wir dazu einen gesonderten Beitrag erstellen.

Können Handelsgebühren vom Gewinn abgezogen werden?

Es erscheint auf den ersten Blick logisch zu sein, dass Orderkosten oder  Depotgebühren als Aufwand vom Gewinn abgezogen werden können. Dem ist jedoch nicht so. Die Kapitalertragssteuer fällt immer auf den Gewinn ohne Abzug etwaiger Handelsgebühren an. Machen Sie also € 100,00 Gewinn, wird die Steuer auch auf diesen Betrag angesetzt. Völlig unabhängig davon, ob Sie dabei vom Broker Order- oder Depotkosten verrechnet bekommen haben.

Steuersätze bei Alt- und Neubeständen

Finanzprodukt
Anschaffungszeitraum
Steuersatz
Aktien, Fonds, GmbH-Anteile
Kauf vor 01.01.2011 (bis 31.12.2010)
= Altbestand
Ansonsten Neubestand
Keine KESt. auf realisierte Kursgewinne
Anleihen, Zertifikate und Derivate
Kauf vor 01.04.2012 (bis 31.03.2012)
= Altbestand
Ansonsten Neubestand
Keine KESt. auf realisierte Kursgewinne
Anleihen, Zertifikate und Derivate
Sonderregelung bei Kauf im Zeitraum zwischen 01.10.2011 und 01.04.2012:
Die Veräußerung gilt als Spekulationsgeschäft.
Keine KESt. auf realisierte Kursgewinne, muss jedoch im Rahmen der Einkommenssteuerklärung mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % versteuert worden.
Quelle:
https://www.bmf.gv.at/steuern/Substanzgewinne-bzw-Einkuenfte-aus-realisierten-Wertsteiger.html
https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Wertpapieren.html

Einkünfte aus Wertsteigerungen (Aktien, Investmentfonds, ...) als auch Derivaten (Zertifikate, ...) unterlagen vor dem Jahr 2011 nicht der Kapitalertragssteuer. Diese Finanzprodukte wurden erst im Zuges des "BudBG 2011" ergänzt.

Daraus folgend ergab sich die Einteilung in "Altbestand" und "Neubestand". Unter Altbestand fallen Aktien und Fonds, wenn diese vor dem 01.01.2011 gekauft worden sind. Für Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine gilt der 01.04.2012. Käufe NACH diesen beiden Daten der genannten Finanzprodukte gelten automatisch als Neubestand.

Es gibt aber einen Zeitraum, der einer Sonderbestimmung bei Anleihen, Zertifikaten und Optionsscheinen unterliegt: der 01.10.2011 bis 01.04.2012. Wurden die genannten Werte in diesem Zeitfenster angeschafft, gelten diese bei Veräußerung (Verkauf) als Spekulationsgeschäft und werden nicht mit der KESt. versteuert, sondern mit der Einkommenssteuer. Allerdings gilt hier der Sondersteuersatz von 27,5 % und nicht der persönliche Einkommenssteuersatz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis
Kommentare und Erfahrungen erscheinen nicht sofort, werden aber in der Regel rasch freigeschalten.

Bisher 60 Kommentare
  1. WOW! ENDLICH mal eine österreichische Seite wo es zuerst kurz und bündig und später alles im Detail und mit Beispielen erklärt wird! ????????????????????
    PERFEKT! ????????

    1. Hallo, ich habe eine Frage: sagen wir ,dass ich in diesem Jahr 40000 €gewonnen habe und diese Gewinn noch nich zu meine Bankksrte überwiesen (also diese Gewinn ist noch in meine Tradingaccount). Muss ich trotzdem meine Gewinn besteuern oder soll ich warten bis das Geld auf meine Bankkarte sind(also erst, wenn diese Gewinn überwiesen )??

  2. Vielen Dank für die sehr umfangreiche und übersichtliche Darstellung!
    Spekulationsgewinne aus CFDs, Forex, Optionen, etc. werden demnach mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert, welcher sich aus dem gesamten Einkommen für das relevante Kalenderjahr ergibt. Dazu zwei Fragen:
    1.) Wenn im einem Jahr ein Spekulationsverlust erzielt wird, kommt dieser dann in gleicher Weise zum Abzug, d.h. reduziert sich dadurch das Einkommen und somit die Steuer?
    2.) Können Aufwendungen, die zum Handel mit o.a. Instrumenten im Zusammenhang stehen, als Werbungskosten abgezogen werden, z.B. Kosten für Handelsplattform, kostenpflichtige Handelssignale, kostenpflichtige Börsenbriefe, etc.

  3. Guten Tag, hätte eine grosse Bitte an Sie... Hab in Gossbritanien ein Handelskonto eröffnet und der Broker hat gutes Geld gemacht, aber er sagt auch das ich vor Auszahlung vom Handelskonto, die Steuern, 21% überweisen muss. Bekomme hier nirgends Hilfe über dieses!!!! Danke im voraus und LG

    1. Guten Tag,
      das entspricht definitiv nicht der Art und Weise wie seriöse Broker auszahlen. Wir raten davon ab, diese vermeintlichen Steuer zu überweisen.
      Viele Grüße,
      AllesBroker

      1. Auch ich soll an meinen US Broker 10 % Steuern im voraus bezahlen, ansonsten gibt es keine Auszahlung. Ich werde jetzt sehr dazu gedrängt, dass ich die Auszahlung endlich beantrage, aber vorher - am besten noch heute - die Steuer bezahlen soll (Begründung: wegen der geografischen Lage und da ich kein US Bürger bin). Am besten in Bitcoin, wie ursprünglich investiert. Die Steuer vom Profit automatisch vor Auszahlung abzuziehen ist lt. Broker nicht möglich. Sollte ich nicht zahlen oder mein Konto löschen wollen (da ich auch dafür angefragt habe), wird angedacht, mich zu klagen. Ich kann auch keine Teilbeträge abheben, sondern muss den kompletten Profit beheben. Mir wird schon von allen Seiten gesagt, dass dies nicht mit rechten Dingen zugeht. Langsam bin ich jedoch schon fertig und die ewigen Chats mit gewisser Druckausübung haben mich sehr verunsichert. Was ist Ihre Meinung dazu? Vielen Dank!

    2. Ist ein alter Abzock Trick, bloß nichts mehr überweisen. Das Geld ist leider weg. Der Broker in UK hat keine Berechtigung Steuern für Kunden aus Österreich abzuführen oderbzu verkangen.

    3. Das klingt nach einem unseriösen Broker. Hatten wir auch schon mehrfach und haben daher selbst angefangen zu lernen und zu traden. Alles Gute.

  4. Frage an die Community:

    Ein Dame die Kuvera vertreibt behauptet, dass Sie die Gewinne mit den Forex-Trades in Bitcoins auszahlen lässt und 1 Jahr lang liegen lässt und somit keine Steuern zahlen muss?

    Ist das legitim? aus meiner Sicht nicht.

    Was sagt ihr dazu?

    1. Also wenn es echte Kryptos sind, dann würde das so funktionieren. Nehme aber stark an, dass es um CFDs geht. In so einem Fall funktioniert das natürlich nicht.

      LG

  5. Vielen Dank für die rasche Antwort!
    Ja mir ging es um den CFD Handel.
    Aber interessant, wenn ich Krypto Trade, d.h. heute kaufe und morgen verkaufe und damit Gewinn erzielt habe und mit dem z.B. Bitcoins kaufe und diese dann 1 Jahr lang liegen lasse, dann zahl ich keine Steuern auf den Gewinn meiner Trades?

    1. Gerne!
      Ja, das ist korrekt, da Kryptowährungen ein relativ neues Phänomen sind und daher unter digitale Vermögenswerte fallen.
      Aber auch der Tauschen zwischen zwei Coins wäre ein steuerpflichtiger Vorgang, wenn dieser <1 Jahr geschieht. Also empfiehlt es sich wirklich, eine echte (!) Kryptowährung zu kaufen und diese danach mehr als 1 Jahr lang nicht anzurühren.
      Trotzdem an dieser Stelle der Disclaimer, dass wir keine Steuerberater sind und dies keine Steuerberatung darstellt! 🙂
      LG Martin // AllesBroker

  6. Vielen Dank für die übersichtliche Darstellung der steuerlichen Behandlung der Finanzprodukte!

    Gibt es eine Beschränkung des Verluastausgleichs bei CFD-Trading?
    ZB. Gewinn EUR 70.000,--, Verlust EUR 50.000,--
    Zu versteuernder Betrag ist EUR 20.000,-- Richtig?
    Ich frage deshalb, da Videos kursieren, in denen von einem maximalen Verlustausgleich (in Deutschland) von EUR 10.000,-- pro Jahr gesprochen wird.
    Dann wären im genannten Beispiel ja EUR 60.000,-- zu versteuern, obwohl sich das Kapital vor Steuern ja nur um EUR 20.000,-- vermehrt hat.

    Sind CFDs auf Währungen, Indizes, Aktien und Optionen die gleiche Anlageklasse?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo CFD Trader, hallo Allesbroker-Team.
      Schließe mich der Frage an.

      Was ich auch öfters gehört habe, dass die Steuerberechnung beim CFD Handel sehr komplex sein soll und ein Steuerberater dafür erforderlich sei. Bei meinem Broker (Plus 500) bekomme ich eine Lister der gesammten trades bzw. Gewinne oder Verluste jeder Position, die ich einfach gegenüber stelle. Also warum einen Steuerberater??? Hab ich da was übersehen?

      Danke auch im Voraus!
      Freundliche Grüße
      Andi

  7. Hallo
    Ich verdiene unter 11.000euro im Jahr, Zahl ich dann tatsächlich keine Steuern für den Handel von forex auch wenn ich z. B eine Gewinn von z. B ka 20.000 Euro mache?

  8. Hallo Denis,

    nein. Der Gewinn aus dem Forex Handel wird deinem normalen Einkommen hinzugerechnet. Alles über EUR 11.000,-- musst du versteuern.

  9. Hallo!
    Für das heurige Jahr werde ich wohl erstmals Einkommensteuer für Gewinne mit CFDs zahlen müssen. Meine Frage: unterliegt die ESt für Einkünfte aus Kapitalvermögen auch der ESt-Vorauszahlung?
    Mit anderen Worten: ich bin selbständiger Einzelunternehmer und leiste pro Quartel ESt-Vorauszahlungen. Dass sich meine ESt durch die Gewinne aus dem CFD-Handel erhöht ist klar. Aber erhöht sich auch die Vorauszahlung?
    Wäre schön, wenn jemand hier das beantworten könnte! Danke im Voraus.

  10. Guten Tag,
    Ist ein Erklärungswechsel mit Formular “Verf24” auch notwendig wenn Gewinne mit CFDs bei einem ausländischen Broker gemacht wurden, also Einkommensteuer fällig wird ?

  11. Hallo,
    in diesem Jahr habe ich angefangen bei eToro zu traden. Sämtliche steuerlichen Abgaben muss ich eigenständig bekannt geben. Da ich mit $ anstatt mit € handle würde ich mich interessieren, zu welchen Wechselkurs ich die Gewinne berechnen muss. Die geschlossenen Trades sind alle an unterschiedlichen Tagen mit unterschiedlichen $/EUR Wechselkurse geschlossen worden. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Danke!

  12. Hallo, meine Frage: wenn ich als Österreicher bei bitmex (broker) bitcoin mit zb.30x hebel handle und gewinne erziehle. Muss ich diese bitcoins dann bei bitmex ein jahr liegen lassen zwecks der steuer oder kann ich diese zb. auf coinbase zurück überweisen und dort für mind. 1 jahr liegen lassen. Oder habe ich sowieso steuern zu zahlen weil ich mit hebel gewinne erziehlt habe. Danke für die Infos.

  13. Hallo,
    schöne Grüße ,ich habe eine Frage - KESt.-Abfuhr bei Brokern aus dem Ausland haben sie diese gesonderten Beitrag erstellt ( formulare etc.) das wäre super hilfe für mich und für die anderen. vielen Dank für die Antwort

  14. Bei der Besteuerung von CFDs stelle ich mir die Frage, ob das vor Gericht halten würde. Ist es nicht sittenwidrig wenn man Steuer auf Verluste zahlen muß (wegen fehlendem Verlustvortrag, fehlender Gegenrechnung von Tradingverlusten mit anderen Einkommensarten? Wenn man keinerlei Werbungskosten abziehen kann (zb 1000 Euro Gewinn, aber 50 Euro SWAP macht am Konto nur 950 Euro Gewinn)...

  15. Hi! Habe in P2P in Mintos investiert. Wenn man den Jahressteuerbescheid über die Website anfordert stehen dort Zinsen. Insgesamt sind allerdings noch Kredite 'in recovery' in einer Höhe, die die Zinsen übersteigt. Dh eigentlich habe ich keinen Gewinn sondern Verluste. Müssen die Zinsen dennoch versteuert werden oder können Verluste vor der Versteuerung gegengerechnet werden? Gibt es bereits einen Beitrag wie man die Steuern korrekt in FinanzOnline angibt/abführt? Vielen Dank im Voraus und ganz liebe Grüße!

  16. Am Kontoauszug bei Interactive Brokers werden die Devisenkursgewinne/-verluste EUR/USD gesondert ausgewiesen. Sind diese für die KEST Berechnung mit den Aktienkursgewinnen/-verlusten zu saldieren?
    Die ErsteBank weist Devisenkursänderungen nicht gesondert aus; diese werden automatisch mit den Kursgewinnen saldiert.

  17. Wie verhält sich das Ganze, wenn mehrere Konten vorhanden sind bei Cryptowährungen, CFD, Aktien? Bsp Konto A in AT, Konto B ( ev. im Ausland und geführt in USD). Auf A sind BTC > 1 Jahr lang vorhanden. Auf B werden BTC innerhalb eines darauffolgenden Jahres gekauft und verkauft, d.h. wären steuerpflichtig, wenn nur das Konto B alleine betrachtet werden würde. Wenn man aber davon ausgeht, dass die BTC FIFO mässig verkauft werden, würde keine Steuer anfallen, da die verkauften (obwohl von einem anderen Konto!!) länger als ein Jahr gehalten wurden. Dürfen bzw. müssen diese Konten getrennt betrachtet werden ? Danke!

  18. Hallo
    Interssanter Beitrag!
    Ich verdiene im Jahr über 40 k und bezahle ca. 40% Einkommensteuer muss ich somit den Devisenhandel mit 40%Einkommensteuer besteuern?
    Gibt es ein Freibetrag, wie hoch?
    Und wenn ich z. B nur 10% Einkommensteuer bezahle bezahle ich dann somit auch nur 10% auf den devisenhandel?

  19. Seit wann gilt für die Kryptowährungen die jetzige Bestimmung? Hätte jemand schon im 2010 bitcoin trades versteuern müssen? Wenn nicht, gab es ein konkretes Jahr ab dem es pflichtig gemacht wurde? Danke und Lg,

    1. Hallo!
      Das war schon immer so, da es für Kryptos keine separate Regelung gibt. Sie fallen alle unter die Spekulationsfrist von 1 Jahr, welche zum Beispiel auch für Immobilien gilt.
      LG,
      Martin // AllesBroker

  20. Hallo und Danke für die gesammelten Informationen!

    Habe da mal eine Interessesfrage, da ich selbst mit dem Gedanken spiele, so etwas zu machen. Wie sieht denn die Rechtslage beim Proptrading (v.a
    Forex) in Österreich aus? Zähle ich als Freiberufler oder Freelancer? Brauche ich ein Gewerbe? Steuerlich ist es ja relativ klar, die interessantere Frage für mich ist die nach der Versicherung.
    Danke im Voraus und schönes Wochenende!

  21. Danke für den tollen Artikel! Gibt es Möglichkeiten durch Gründung eines Gewerbes oder Unternehmens Steuererleichterungen auf Irgendwelche in diesem Artikel genannten Gewinne nutzen zu können? Vielen Dank im Voraus!

    1. Hallo Daniel,

      Du kannst dein Finanzvermögen z.B. in eine GmbH einbringen.
      Vorteil wäre hier z.B. ein Verlustvortrag, Besteuerung erst bei Entnahme des Vermögens usw.
      Aber dafür brauchst du wirklich einen Steuerberater!

      LG

  22. Hallo!

    Ich hab im Jahr 2020 ein Depot bei einem Online Broker aus dem Ausland (Großbritannien in dem Fall) eröffnet. Im Kalenderjahr 2020 habe ich im Gesamten jedoch nur einen Verlust gemacht. Muss ich in dem Fall dennoch eine Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Finanzamt abgeben oder kann man sich das bei einem Gesamtverlust sparen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Wu

    1. Servus,
      Ich glaube schlecht wäre es nicht, aber habe vor Jahren habe ich auch mal mit einem Ausland-Depot (DE) begonnen meine Fonds mit einem leichten Verlust zu verkaufen und nicht dem F.A. gemeldet. Seither ist nichts passiert.

      Vielleicht hilft dir diese Info weiter.

      LG

  23. Über einen Wissens-Beitrag zu dem Thema FinanzOnline und Kapitalerträge wäre ich äußerst glücklich, wie im Beitrag erwähnt:

    "Um die KESt. überhaupt zahlen zu können, müssen Sie in FinanzOnline über das Formular “Verf24” einen Erklärungswechsel vornehmen. Anschließend können Sie im Formular E1 – Beilage E1KV Ihre Wertpapier-Gewinne eintragen.

    Da es nicht ganz unkompliziert ist, werden wir dazu einen gesonderten Beitrag erstellen."

    Ich benutzte bis jetzt immer FinanzOnline um selbst meine Steuererlärungen zu machen, für 2021 muss ich dann aber wahrscheinlich Spekulationsgewinne angeben, und fände so eine Erklärung wirklich toll. Gibt es für die Erstellung davon vielleicht schon einen Plan, oder Ähnliches?

  24. Hallo und danke für die tolle Beschreibung.
    Allerdings ist mir eines noch nicht ganz klar. Es heißt ja, Gewinne können Verlusten gegengerechnet werden.
    Es heißt aber auch, dass bei Kryptowährungen jeder Trade (Gewinn) steuerpflichtig ist.
    Hier ein konkretes Beispiel:
    Ich investiere 1000,-- in eine Kryptowährung.
    1. Trade mit Gewinn von 100,--
    2. Trade mit Verlust von 50,--
    Ich nehme alles raus und habe somit einen Betrag von 1050,--. Dh. ein Gewinn von 50,--.
    Das ganze passiert < einem Jahr und ich bin somit nicht steuerfrei.
    Frage:
    Muss ich nun die 100,-- versteuern (Gewinn von Trade 1) oder kann ich den Verlust von 50,-- (Trade 2) gegenrechnen?
    Danke im Voraus : )

  25. Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Versteuerung von binären Optionen. Ich handle diese nun seit einem halben Jahr mit gutem prozentuellen Gewinn, jedoch mit so geringem Kapital, das mich das Thema Steuern bisher nicht berührt hat. Da ich aber nun zu etwas übrig gebliebenen Kapital gekommen bin, wäre ich nun Inder Lage höhere Summen zu handeln. Daher meine Frage, mein Ziel ist es grundsätzlich nicht davon zu leben, sondern eine Art „Sparbuch“ daraus zu machen, sprich ich würde den Gewinn zum Großteil auf dem Brokeraccount lassen um einen Zinseszins zu generieren und mir nur kleine Beträge auszahlen. Wann muss ich meine Gewinne versteuern? Muss ich nur meine ausgezahlten kleinen Beträge in dem jeweiligen Jahr versteuern und den großen Endbetrag erst bei dessen Auszahlung? Oder muss ich jedes Jahr alles Gewinne, auch wenn diese in den ersten fünf Jahren zum Beispiel nicht den Brokeraccount verlassen und somit nie mein normales Konto sofort versteuern? Ich bedanke mich bereits im Vorhinein für Ihre Hilfe.

  26. Servus Leute, Eine Frage zu Optionen:

    Wenn ich eine Option ausführe (d.h. ich kaufe 100 Aktien zum Preis x), fließen dann die Kosten die Option in die Kosten (Anschaffungskosten) der Aktien mit ein?

    Bsp.: Kosten Option 500€, berechtigt mich 100 Aktien zum Preis von 10€ zu kaufen, gem. oben heißt das:
    100 x 10€ = 1000€ + 500€ = 1500€ (Anschaffungskosten) umgerechnet 1500 / 100 = 15€ je Aktie

    lt. einem Betrag vom ÖSV (Österreichischer Steuer Verein) ist das so zu werten. Mich macht nur etwas stutzig, dass bei privaten Anschaffungsnebenkosten nicht zählen.

    Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

  27. Servus, mich würde interessieren was beim traden alles offengelegt werden muss? Jeder einzelne trade oder nur die Summe die du ausbezahlen lässt?
    Mfg

    1. Hallo Roland!
      Wenn das Finanzamt nachfragen sollte, muss im Zweifel jeder Trade nachgewiesen werden.
      Deshalb ist es ratsam, Aufzeichnungen darüber zu führen.
      Viele Grüße,
      AllesBroker

  28. Hi,

    ich würde gerne speziell auf den FOREX-Handel eingehen. Ich habe mich diesbezüglich mit meinem Steuerberater unterhalten, und dieser meint dass die Erträge aus Forex-Handel NICHT regelbesteuert sind, d.h. NICHT der "persönliche" Steuersatz zum tragen kommt, sondern einfach 27,5% KESt.

    Siehe hierzu auch -> https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1
    EStR2000
    6174a
    "Werden beim Forex(Foreign Exchange)-Handel Währungen in Paaren gehandelt, indem gleichzeitig zum Kauf einer Währung ein Leerverkauf einer zweiten Währung stattfindet, liegt ein als Derivat im Sinne des § 27 Abs. 4 EStG 1988 eingestuftes einheitliches Produkt vor."

    Mich würde hierzu eure Meinung interessieren, da es natürlich auch sein kann dass mein Steuerberater falsch liegt 🙂

  29. Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich P2P oder genauer gesagt Bondora Go and Grow. Was ich nun schon oft gelesen habe und auch hier: die Zinserträge sind Einkommenssteuerpflichtig, Ok. Was ich aber auch noch gehört habe ist ein Veranlagungsfreibetrag von 730€ wenn man sonst nur lohnsteuerpflichtige Einkommen hat, also zb Angestellt ist. Zählt das trotzdem auch wenn man ETF Gewinne oder Dividende bekommt? Bleiben diese 730€ Freibetrag dennoch aufrecht?
    Ich hoffe jemand kann mich aufklären.

  30. Hallo!
    Wenn ich nun Krypto aus dem Altbestand, welches man schon länger als 1 Jahr gehalten hat, nach dem 1.3.2022 verkauft, zahlt man dann die 27,5% Kest?

    Fällt die Spekulationsfrist allgemein mit der neuen Steuerreform für Kryptowährungen? Also für Alt- und Neubestand?

    Vielen Dank,
    Andreas

    1. Hallo Andreas!
      Nein. Krypto aus Altbestand (Kauf VOR 01.03.2021) kann nach 01.03.2022 steuerfrei verkauft werden.
      Für AB 01.03.2021 gekauften Kryptowährungen (Bitcoin & Co) fällt die Spekulationsfrist. Diese werden dann mit 27,5% besteuert, wie auch zum Beispiel Aktien.
      [Keine Steuerberatung]
      LG Martin

  31. Hallo Leute, Ich habe mir ein EUR Marging Konto bei Interactiv Brokers eröffnet und Handle bisweilen auf dem Demo Konto.
    Dabei ist mir aufgefallen, dass man die EUR auf USD Wechseln kann (soll) um bei IB keine Zinsen für die gehandelten US Aktien zu zahlen. Wen ich am Echtgeldkonto meine EUR auf USD wechsle um US Aktien in USD zu handeln und innerhalb desselben Kalenderjahres wieder auf EUR zurück wechsle, wird das vom Österreichischen Finanzamt als Hochspekulativ eingestuft wie wen ich direkt EUR.USD also das Währungspaar selbst handeln würde?
    LG

  32. Hallo,
    auch ich habe etwas leichtsinnig ein Handelskonto in Grossbritanien eröffnet. Mein Broker hat mit Forex innerhalb kürzester Zeit auch wirklich gute Gewinne erzielt. Jetzt wollte ich die 1. Auszahlung von 10.000 $ machen lassen, aber jetzt wollen sie, dass ich VOR der Auszahlung erst mal 30% Steuern zahle (das ist laut denen wohl scheinbar so in Österreich, stimmt das?!),und das Ganze sollte per Fernzugriff (anydesk) über mein Kryptokonto erfolgen. Das kam mir dann doch etwas komisch vor.
    Nachdem ich mich geweigert habe, wurde ich zunehmend unter Druck gesetzt und es wurde behauptet, dass ich die Steuern auf jeden Fall zahlen muss und dass es eh schon viel zu lang gedauert hat. Bin aber erst seit weniger als 3 Wochen dort angemeldet und die großen Gewinne wurden erst letzten Do erzielt, da habe ich dann auch die Auszahlung beantragt.

    Ich hatte mehr oder weniger von Anfang an den Verdacht, dass ich auf Betrüger reingefallen sein könnte und habe mir geschworen, keinen einzigen Cent mehr an sie zu überweisen. Was denkt ihr darüber, handelt es sich hierbei wirklich um Betrug?

    Dass Steuern gezahlt werden müssen,ist mir klar, aber wann sind sie fällig? Nur bei Auszahlungen vin Gewinnen oder auch schon wenn das Geld einfach nur am Handelskonto liegt? Und vor allem, wie wird das normalerweise (also bei seriösen Brokern aus dem Ausland) bezahlt? Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass die Steuern bei Auszahlungen einfach automatisch abgezogen werden oder ich mich eben dann später selbst darum kümmern muss. Aber noch vor der Auszahlung zahlen - kann das sein?!
    Wie geht man da denn jetzt am besten vor? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich weiterhin weigere, die Steuern vor der Auszahlung zu zahlen?
    Bitte helft mir, bin ziemlich verunsichert.